Der Rapper Bushido hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine Klage gegen drei Anwender gewonnen, über deren Internet-Anschlüsse illegal Titel des Musikers heruntergeladen worden sind. Die Beklagten waren sich keiner Schuld bewusst und kannten Bushido zum Teil nicht - ein offenes WLAN wurde ihnen zum Verhängnis.
Der Rapper warf den drei Beklagten, einem Rentner und einem Ehepaar, vor, illegal welche von seinen Songs heruntergeladen zu haben. Dass der Rentner gar nicht weiß, wer Bushido überhaupt ist und das Ehepaar zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht online war, hilft den dreien nicht weiter. Wer WLAN nutzt, ist nämlich verpflichtet, sein Netzwerk zu verschlüsseln.
Dabei wurde der Grundsatz der "Störerhaftung" angewendet. Nach diesem Grundsatz können Anschlussinhaber für rechtswidrige Taten Dritter zur Rechenschaft gezogen werden. Dem Gericht zufolge müssten die Beklagten als "Störer" haften, auch wenn Dritte möglicherweise ein nicht geschütztes WLAN missbraucht und somit ihre IP-Adresse genutzt hätten.
Interessanterweise hatte das OLG Frankfurt in einem ähnlich gelagerten Fall zu Gunsten des Beklagten entschieden.
Quelle: PC Welt
Ich hatte vor einigen Tagen eine Kundin am Telefon, die mir von einem Anwaltsschreiben erzählte, in dem sie und ihr Mann beschuldigt wurden, im Oktober illegale Downloads von Bushidos Webseite getätigt zu haben. Wer weiß, vielleicht nutzen die beiden auch ein ungesichertes WLAN. Eine Kopie des Anwaltsschreibens findet ihr übrigens hier.