Ab 01.09.2008 ist der bundeseinheitliche Einbürgerungstest als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung eingeführt worden. Es handelt sich um einen reinen Wissenstest in Form von Multiple-Choice-Fragen. Können Sie die Fragen beantworten? Machen Sie den Test!
Bestanden hat man den Test, wenn, wenn man mindestens 17 von 33 gestellten Fragen richtig beantwortet hat. Die Fragen werden aus insgesamt 300 bundeseinheitlichen Fragen ausgewählt. Zusätzlich wählt jedes Bundesland zehn weitere Fragen aus.