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Schuldner bei Kontopfändung besser geschützt

29.04.2009, 17:12

BERLIN (dpa). Schuldner dürfen trotz einer Kontopfändung weiter am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Nach einer am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Neuregelung kann jeder Inhaber eines Girokontos künftig von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass dieses als "Pfändungsschutzkonto" geführt wird.

Auf diesem sogenannten P-Konto wird ein Sockelbetrag von 985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtung pfändungsfrei gestellt. Damit kann der Schuldner seine anderen Zahlungsverpflichtungen wie zum Beispiel für Miete oder Strom weiter erfüllen. Dieser Schutz gilt auch für Selbstständige.

Mit dieser Reform werde dafür gesorgt, dass Zahlungssäumige nicht mehr in einen "Schuldenkreislauf" gedrängt würden, erklärte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Selbst der Arbeitsplatz hänge nicht selten davon ab, dass Beschäftigte ein Konto hätten. Nach bisheriger Rechtslage führte eine Pfändung dazu, dass anfallende Zahlungsgeschäfte nicht mehr über das Konto abgewickelt werden konnten.


Quelle: Ärztezeitung.de

29.04.2009, 17:12

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